Freistellungsbescheid für 2017 bis 2019 vom 31.07.2020

Der Verein „Wohnen mit Kindern“, Ortsverband Düsseldorf, ist von der Körperschaftssteuer und von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient.
Der vom Finanzamt Düsseldorf ausgestellte Freistellungsbescheid wird immer rückwirkend erstellt; so haben wir am 31.07.2020 den Bescheid für die Freistellung für 2017 – 2019 erhalten.
Wir sind damit berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EstDV) auszustellen. Mitglieder unseres Vereins sowie Spender und Spenderinnen können diese bei ihrer Steuererklärung vorlegen.

Düsseldorf, 16.08.2020
Martine Richli, Vorsitzende „Wohnen mit Kindern“ e. V.